Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER COTRACO E.K.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Vermietung und Verkauf von mobiler Wärmeerzeugungstechnik sowie entsprechenden Zubehör.

I. ALLGEMEINES

1. Identität des Verkäufers oder Vermieters:

Cotraco e.K.

Inhaber: Joachim Löffler

Rudolf-Diesel-Str. 3

93326 Abensberg

Deutschland

Telefon: 09443-9299-0

E-Mail: info@cotraco.de

 

  1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen, einschließlich zukünftiger Lieferungen und Leistungen, sowie Service- und Beratungsleistungen, erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner werden hiermit zurückgewiesen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen und mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
  3. Vertragssprache ist deutsch.
  4. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online – Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.

II. DATENSCHUTZHINWEIS

Wir weisen unsere Vertragspartner gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hin, dass wir ihre für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlichen personenbezogenen Daten mithilfe elektronischer Datenverarbeitung verarbeiten und nur firmenintern weitergeben.

III. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

1. Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf oder die Vermietung von Waren.

Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

2. Sie können ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online-Warenkorbsystem abgeben.

Dabei werden die zum Kauf beabsichtigten Waren im „Warenkorb” abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb” aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite „Kasse” und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt.

Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück” des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen.

Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche “zahlungspflichtig bestellen” geben Sie ein verbindliches Angebot bei uns ab.

3. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt unverzüglich nach Bestellung durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail), in welcher Ihnen die Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird (Auftragsbestätigung).

Sollten Sie keine entsprechende Nachricht erhalten haben, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

4. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

5. Sämtliche Vereinbarungen zwischen uns und unserem Vertragspartner sind schriftlich niederzulegen. Bei oder nach Vertragsschluss getroffene Vereinbarungen zwischen unseren Mitarbeitern oder Vertretern und unserem Vertragspartner bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung, die Vertretungsmacht unserer Mitarbeiter und Vertreter ist insoweit beschränkt.

IV. MIETDAUER UND VERWENDUNGSZWECK

  1. Die Vermietung von mobiler Wärmeerzeugungstechnik sowie jeglichem Zubehör erfolgt auf bestimmte Mietdauer.
  2. Das Mietverhältnis wird für eine bestimmte Mietdauer abgeschlossen. Unser Vertragspartner kann das Mietverhältnis jederzeit verlängern oder frühzeitig beenden. Die Mietdauer kann maximal 90 Tage pro Gerät und Vorgang betragen.
  3. Die Mietdauer beginnt mit dem Tag der Anlieferung oder Abholung und endet mit dem Tag der Abholung oder Rückgabe.
  4. Der Mieter darf die Technik oder Teile derselben nicht ohne unsere vorherige Zustimmung für andere Gebäude verwenden oder an einen anderen Ort verbringen. Es ist dem Mieter nicht gestattet, die Technik Dritten zu überlassen oder an Dritte weiterzuvermieten. Auch wenn wir die Zustimmung zu einer Überlassung oder Weitervermietung an Dritte verweigern, gibt das unserem Mieter kein Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages.
  5. Der Mieter steht dafür ein, dass die Bedienung der Anlage nur gemäß der Anleitung erfolgt.
  6. Änderungen an der Technik (insb. der Elektrik des Schaltschrankes oder Anlagenregelung) darf der Mieter nicht vornehmen oder vornehmen lassen.

V. LIEFER- UND LEISTUNGSFRIST

  1. Verzögerungen bei Anlieferung oder Abholung sowie bei Montage und Inbetriebnahme der Technik, die auf der Beschaffenheit und Eigenart des Leistungsortes beruhen, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
  2. Treten bei der Abholung der Technik Verzögerungen aus von uns nicht verschuldeten und nicht vorhersehbaren Gründen auf, haben wir für daraus resultierende Schäden oder Mehraufwendungen nicht einzustehen.
  3. Im Falle höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen (z. B. Betriebsstörungen, Streik, Mangel an Transportmitteln, Stau, behördlichen Eingriffen), verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen behindert sind, die Liefer- und Leistungsfrist in angemessenen Umfang, indessen steht dem Mieter das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu, wenn eine Verzögerung von mehr als 14 Tagen eintritt oder dem Mieter das Festhalten am Vertrag infolge der Verzögerung unzumutbar wird.
  4. Dem Mieter wird unentgeltlich ein Rücksendelabel übergeben. Bei Verlust des Rücksendelabels sind die Kosten des Rückversands durch den Mieter zu tragen.

VI. PREISE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

  1. Es fällt keine Kaution an. Wir behalten uns allerdings vor, dass bei negativen Vorfällen in der Vergangenheit eine Kaution von bis zu 200 € je Gerät erhoben werden kann. Der Mieter wird darüber separat schriftlich informiert und kann von seiner Bestellung zurücktreten.
  2. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungserhalt per E-Mail zu zahlen.
  3. Beträgt die Mietdauer mehr als 30 Kalendertage, wird dem Mieter eine Zwischenrechnung pro 30 Kalendertage gestellt. Diese ist gemäß Absatz 5.2 zu zahlen. Am Ende erfolgt eine Abschlussrechnung, die bereits geleistete Zahlungen berücksichtigt.
  4. Der Mieter gerät 30 Kalendertage nach Erhalt der fälligen Rechnung automatisch in Verzug. Einer Mahnung bedarf es nicht.
  5. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

VII. EIGENTUM AN UNTERLAGEN, GEHEIMHALTUNG

  1. An Kostenvoranschlägen, Angeboten, Berechnungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen oder Daten, die unser Vertragspartner unmittelbar von uns oder auf unsere Veranlassung von Dritten erhalten hat, stehen uns die uneingeschränkten Eigentums- und Urheberrechte zu. Unser Vertragspartner darf sie Dritten nur zugänglich machen, wenn wir sie ausdrücklich zur Weitergabe freigegeben haben. Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Vertragspartners an solchen Gegenständen ist ausgeschlossen, wenn nicht der Anspruch unseres Vertragspartners, auf den das Zurückbehaltungsrecht beruht, von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  2. Wir und unser Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig, alle aus der Zusammenarbeit bekannt gewordenen und nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Einzelheiten wie eigene Geschäftsgeheimnisse zu behandeln und Dritten gegenüber Stillschweigen hierüber zu bewahren.

VIII. MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG

  1. Konstruktions- oder Formänderungen, die Verwendung gleichwertiger oder besserer Bauteile und/oder Werkstoffe sowie Änderungen des Lieferumfangs bleiben uns – auch noch während der Dauer des Mietverhältnisses – vorbehalten, wenn und soweit diese die beabsichtigte Verwendung nicht beeinträchtigen.
  2. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Ausfälle der Technik und hieraus dem Vertragspartner entstehende Schäden, die verursacht sind durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Vertragspartner oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, falsche Brennereinstellung, nicht geeignete Brennstoffe, elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, durch Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Vertragspartner oder Dritte und aus Einwirkungen von Teilen fremder Herkunft. Die Betriebsanweisungen zu den jeweiligen Technikbestandteilen sind unbedingt zu beachten. Wird eine andere Flüssigkeit in den Primärkreis eingebracht, so haftet der Betreiber/Mieter für auftretende Folgeschäden. Unsere Gewährleistung umfasst ferner nicht Ausfälle der Technik, die durch Luftverunreinigungen, wie starken Staubanfall oder aggressive Dämpfe, durch Sauerstoffkorrosion (z. B. bei Verwendung nicht diffusionsdichter Kunststoffrohre in Fußbodenheizungen), durch Aufstellung in ungeeigneten Räumen oder auf ungeeigneten Flächen oder durch Weiterbenutzung trotz Auftreten eines Mangels entstanden sind.
  3. Wir werden von der Mängelhaftung befreit, wenn uns nach Anzeige des Mangels nicht die erforderliche Zeit oder Gelegenheit gegeben wird, Feststellungen über Bestehen und Ausmaß des Mangels zu treffen, sowie die notwendigen Instandsetzungsarbeiten oder Ersatzlieferungen vorzunehmen. In dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßiger großer Schäden, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Vertragspartner das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
  4. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Technik stets verschlossen bzw. geschützt wird und Unbefugte am Zutritt bzw. Zugriff gehindert werden. Für Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Zutritt oder Zugriff Unbefugter oder unmittelbar durch Handlungen von Unbefugten entstehen, lehnen wir jegliche Haftung ab.

IX. BAUSEITIGE LEISTUNGEN, BETRIEBSMITTEL (KOSTEN)

  1. Folgende Leistungen sind bauseitig zu erbringen, d.h. sie sind durch unsere Vertragspartner auf deren Kosten sicherzustellen, sofern keine separaten anderen Vereinbarungen in Schriftform getroffen wurden:

    1. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die mobilen Wärmeerzeuger auf einem befahrbaren, ebenen und befestigten Untergrund gestellt werden können. Die Wärmeerzeuger sind so aufzustellen, dass ein Wegrollen oder Wegschaffen nicht möglich ist.
    2. Falls für die Aufstellung oder den Betrieb behördliche Genehmigungen oder Abnahmeformalitäten nötig sind, müssen diese vor Inbetriebnahme der Wärmeerzeuger durch den Mieter auf dessen Kosten bei der zuständigen Stelle eingeholt werden. Wir haften nicht für Schäden oder sonstige Nachteile, die durch Verzögerungen bei der Einholung der behördlichen Genehmigung entstehen.
    3. Die Verkehrssicherungspflicht wird dem Mieter übertragen (Sicherung der Technik und der Baustelle).
    4. Der Anschluss der Wärmeerzeuger (sofern bei dem jeweiligen Typ notwendig) an die Rohr- sowie Versorgungssysteme, Strom (Elektroversorgungsleitung bis an die abgesicherte Steckdose der Zentrale), Wärme (ggf. Elektrobegleitheizung) und Brennstoff (Brennstoffzuleitung von einem bauseitigen Tank, falls notwendig) ist vom Mieter auf eigene Kosten vorzunehmen. Bereitstellung aller zum Betrieb der Technik erforderlichen Energie insb. Brennstoffe erfolgt durch den Mieter auf dessen Kosten.
    5. Der Heizölstand im eigenen Tank des Wärmeerzeugers wird in einem Abnahmeprotokoll festgehalten. Sollte nach Rückgabe des Wärmeerzeugers mehr Heizöl als vorher im Tank enthalten sein, so wird dieses nicht vergütet. Verbrauchtes Heizöl wird berechnet.
    6. Nach Ablauf der Mietdauer sind die Wärmeerzeuger gemäß der Anleitung zu verpacken und zu verschließen. Der Mieter muss das Gerät auf eigene Kosten zur nächsten DHL Station bringen und diese dort ordnungsgemäß abgeben.
    7. Schäden, die auf eine von uns nicht zu vertretende Entleerung der Wärmeerzeuger zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Mieters.

X. BESICHTIGUNGS- UND WEGNAHMERECHT, VERSICHERUNGEN

  1. Über das Betriebsrisiko hinausgehende Risiken gehen zu Lasten des Mieters.
  2. Wir sind während betriebsüblicher Zeiten und soweit das den Verwendungszweck des Mieters nicht wesentlich beeinträchtigt, berechtigt, auf unsere Kosten die Anlage besichtigen und untersuchen zu lassen oder durch einen Dritten besichtigen und untersuchen zu lassen.
  3. Nach Ablauf der maximalen Mietdauer von 90 Tagen bzw. bei einem Zahlungsverzug von mehr als 10 Kalendertagen sind wir berechtigt, die Herausgabe der Technik zu verlangen und uns selbst oder durch Bevollmächtigte den unmittelbaren Besitz an ihr zu verschaffen oder ggf. Herausgabeansprüche des Mieters gegen Dritte zu verlangen und durchzusetzen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Mieter.

XI. HAFTUNG

  1. Schadenersatzansprüche gegen uns – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten beruhen.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens.
  3. Die unter Nr. 1 und 2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von uns übernommener Garantien, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  4. Die vorbezeichneten Haftungsausschlüsse gelten auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

XII. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT, EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
  2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Im Falle der Vermietung bleibt die Ware immer unser Eigentum und wird dem Mieter nur für einen Zeitraum zur Nutzung überlassen.
  3. Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:
  • Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
  • Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
  • Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
  1.  

XIII. SONSTIGES

  1. Falls einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden sollten, so wird der übrige Inhalt hiervon nicht berührt.
  2. Der Mieter erhält einen Schlüssel zum Öffnen der Versandbox. Nach dem Empfang der Box ist der Mieter für den Schlüssel verantwortlich. Bei Verlust muss der Mieter für die Kosten des Verlustes haften. Die Kosten werden pauschal mit 5 EURO angesetzt.
  3. Rechtsunwirksame Bestimmungen werden, soweit dies mit dem Vertragszweck vereinbar ist, durch andere Bestimmungen ersetzt, die zum rechtlich gleichen und zu einem für die Vertragsparteien nach Treu und Glauben zumutbaren ähnlichen Ergebnis führen.
  4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung des jeweils anderen Vertragspartners.
  5. Alternative Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.
  6. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, wenn unser Vertragspartner Kaufmann, juristische Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.